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HINWEIS BEIM KAUF EINER SPLIT-KLIMAANLAGE
Mit der Annahme dieser Bestellbestätigung, werden Sie in Kenntnis gesetzt, dass beim Erwerb einer Split-Klimaanlage die ChemklimaschutzV - (EU) 517/2014 Art. 11 Abs. 5 gültig ist. Wir benötigen die Angaben zu der Fachfirma (inklusive Adresse) oder der qualifizierten Person mit entsprechender Konzession, die für die Montage und Inbetriebnahme verantwortlich ist.
(Dies gilt nicht, wenn Sie über uns eine Inbetriebnahme oder Komplettmontage gebucht haben)
Wir senden Ihnen mit der Bestellbestätigung diesbezüglich ein Formular zu, welches Sie uns bitte Ausgefüllt per Mail zurücksenden möchten.
Die Auslieferung der Ware erfolgt erst, nachdem die erforderlichen Angaben bei uns eingegangen sind.
Mit der Annahme dieser Bestellbestätigung, werden Sie in Kenntnis gesetzt, dass beim Erwerb einer Split-Klimaanlage die ChemklimaschutzV - (EU) 517/2014 Art. 11 Abs. 5 gültig ist. Wir benötigen die Angaben zu der Fachfirma (inklusive Adresse) oder der qualifizierten Person mit entsprechender Konzession, die für die Montage und Inbetriebnahme verantwortlich ist.
(Dies gilt nicht, wenn Sie über uns eine Inbetriebnahme oder Komplettmontage gebucht haben)
Wir senden Ihnen mit der Bestellbestätigung diesbezüglich ein Formular zu, welches Sie uns bitte Ausgefüllt per Mail zurücksenden möchten.
Die Auslieferung der Ware erfolgt erst, nachdem die erforderlichen Angaben bei uns eingegangen sind.
Falls Sie keinen Fachbetrieb für die Montage Ihrer Anlage haben, bieten wir Ihnen gerne die Vermittlung eines zertifizierten Fachbetriebs für die bundesweite Montage oder Inbetriebnahme an. So erfüllen Sie die Anforderungen der EU-Verordnung 517/2014 zum Chemikalienklimaschutz (Art. 11, Abs. 5).